Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.12.1988 - 22 U 99/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 149
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 149
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 533
- MDR 1989, 458
- VersR 1989, 732
- r+s 1991, 335
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75
Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1988 - 22 U 99/88
Der Bindungswirkung steht nicht entgegen, daß das Urteil in dem Haftpflichtprozeß nicht zwischen den Parteien des Deckungsprozesses ergangen ist, sondern zwischen dem Geschädigten G. und dem Sohn des Kl. Zum einen hat die Bindungswirkung nichts mit der Rechtskraft zu tun, die lediglich zwischen den Parteien des Rechtsstreit wirkt, sie ergibt sich vielmehr aus der Natur der Haftpflichtversicherung selbst, wie § 154 Abs. 1 VVG zeigt (BGH VersR 69, 413 [414]; 77, 174 [ 175]; 78, 862 [864]). - BGH, 28.06.1962 - I ZR 32/61
Auftreten von Versicherungsangestellten im Haftpflichtprozeß
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1988 - 22 U 99/88
Demzufolge ist anerkannt, daß für ihn die Bindungswirkung auch dann eintritt, wenn er nicht am Haftpflichtprozeß teilgenommen hat (BGHZ 38, 71 [82]). - BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Rechtsfolgen eines Anerkenntnisses der Haftpflicht
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1988 - 22 U 99/88
Der Bindungswirkung steht nicht entgegen, daß das Urteil in dem Haftpflichtprozeß nicht zwischen den Parteien des Deckungsprozesses ergangen ist, sondern zwischen dem Geschädigten G. und dem Sohn des Kl. Zum einen hat die Bindungswirkung nichts mit der Rechtskraft zu tun, die lediglich zwischen den Parteien des Rechtsstreit wirkt, sie ergibt sich vielmehr aus der Natur der Haftpflichtversicherung selbst, wie § 154 Abs. 1 VVG zeigt (BGH VersR 69, 413 [414]; 77, 174 [ 175]; 78, 862 [864]). - BGH, 12.02.1969 - IV ZR 539/68
Gewährung von Versicherungsschutz für den einem Unternehmen durch falsche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1988 - 22 U 99/88
Der Bindungswirkung steht nicht entgegen, daß das Urteil in dem Haftpflichtprozeß nicht zwischen den Parteien des Deckungsprozesses ergangen ist, sondern zwischen dem Geschädigten G. und dem Sohn des Kl. Zum einen hat die Bindungswirkung nichts mit der Rechtskraft zu tun, die lediglich zwischen den Parteien des Rechtsstreit wirkt, sie ergibt sich vielmehr aus der Natur der Haftpflichtversicherung selbst, wie § 154 Abs. 1 VVG zeigt (BGH VersR 69, 413 [414]; 77, 174 [ 175]; 78, 862 [864]).
- OLG Saarbrücken, 08.04.2003 - 3 U 159/02
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem (behaupteten) …
Im Deckungsprozess darf nicht mehr geprüft werden, ob der Anspruch des geschädigten Dritten berechtigt ist oder nicht (vgl. BGH, VersR 1967, 769 (770); VersR 1980, 522 (523); OLG Frankfurt, VersR 1989, 732;… Prölss/Martin-Voit, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 5 u. 29;… Bauer, aaO., Rdnr. 476; Reiff, VersR 1990, 113 (119)). - OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 159/05
Aufkommen der Haftpflichtversicherung für Schäden durch Verletzungen, die bei …
- LG Dortmund, 01.06.2006 - 2 O 268/05 Im Deckungsprozess darf nicht mehr geprüft werden, ob der Anspruch des geschädigten Dritten berechtigt ist oder nicht (vgl. BGH, VersR 1967, 769 (770); VersR 1980, 522 (523); OLG Hamm VersR 2005, 1678; OLG Frankfurt, VersR 1989, 732;… Prölss/Martin-Voit, § 149 Rdnr. 5 und 29).
- OLG Düsseldorf, 25.05.1999 - 4 U 84/98
Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Körperverletzung
Da die haftpflichtrechtliche Bindungswirkung keine Folge der Rechtskraftwirkung der vorangegangenen Entscheidung ist, sondern dem Versicherungsvertrag im Wege der Auslegung entnommen wird (BGH, VersR 1992, 1504, 1505), kommt es nicht darauf an, daß an dem vor dem Amtsgericht Düsseldorf und dem Landgericht Düsseldorf geführten Haftpflichtprozeß der Geschädigte und die Beklagte nicht beteiligt waren (vgl. OLG Frankfurt/Main, VersR 1989, 732, Langheid in Römer, VVG, § 149, Rn. 7;… Späte, AHB, § 3, Rn. 44 m. w. Nw.). - OLG Köln, 12.01.1999 - 3 U 28/98
Prozeßhandlung des Versicherers als Streithelfer des Schädigers
Die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits wirkt sich mindestens mittelbar auf das rechtliche Verhältnis des Versicherungsnehmers zu der Haftpflichtversicherung aus (vgl. zur Bindungswirkung im Deckungsprozeß allgemein z.B.: BGH, VersR 1992, 1504; OLG Frankfurt, r+s 1991, 335;… Römer/Langheid, VVG, 1997, § 149 Rdnr. 5, 8; Lemcke, r+s 1993, 161 ff. (161 f.).
Rechtsprechung
LG Aachen, 23.05.1990 - 4 O 475/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1991, 335